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   BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 82.84   

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https://dejure.org/1984,5071
BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 82.84 (https://dejure.org/1984,5071)
BVerwG, Entscheidung vom 03.10.1984 - 2 B 82.84 (https://dejure.org/1984,5071)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Oktober 1984 - 2 B 82.84 (https://dejure.org/1984,5071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besondere Fachkenntnisse als notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes - Anforderungen an die Bezeichnung eines Aufklärungsmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 82.84
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 82.84
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also z. B. nicht nur die Zeugen genannt, sondern auch die im einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).
  • BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 82.84
    Es genügt nicht, daß die besonderen Fachkenntnisse für die Laufbahn des Beamten oder für das Amt förderlich und nützlich sind oder daß sie den Beamten für dieses Amt haben besonders geeignet erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 15, 291 [293 ff.]; Urteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG 6 C 10.61 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3] und vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 64.63 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 21]; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, BeamtVG § 11 Anm. 20; Fürst, GKÖD I, O § 11 Rz 29).
  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 82.84
    Es genügt nicht, daß die besonderen Fachkenntnisse für die Laufbahn des Beamten oder für das Amt förderlich und nützlich sind oder daß sie den Beamten für dieses Amt haben besonders geeignet erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 15, 291 [293 ff.]; Urteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG 6 C 10.61 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3] und vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 64.63 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 21]; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, BeamtVG § 11 Anm. 20; Fürst, GKÖD I, O § 11 Rz 29).
  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 82.84
    Es genügt nicht, daß die besonderen Fachkenntnisse für die Laufbahn des Beamten oder für das Amt förderlich und nützlich sind oder daß sie den Beamten für dieses Amt haben besonders geeignet erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 15, 291 [293 ff.]; Urteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG 6 C 10.61 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3] und vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 64.63 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 21]; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, BeamtVG § 11 Anm. 20; Fürst, GKÖD I, O § 11 Rz 29).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 57/13

    Anerkennung weiterer Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig bei Beschäftigungszeiten

    Für die Annahme einer solchen notwendigen Voraussetzung genügt es nicht, dass die besonderen Fachkenntnisse für das Amt förderlich oder nützlich waren oder dass sie den Beamten für dieses Amt haben besonders geeignet erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.1.1963, a. a. O.; Beschluss vom 3.10.1984 - BVerwG 2 B 82.84 -, Buchholz 232.5 § 11 BeamtVG Nr. 2; Nds. OVG, Beschluss vom 11.4.2000 - 2 L 4037/98 - Bay. VGH, Urteil vom 24.7.2001 - 3 B 96.292 -, juris Rn. 35; Hess. VGH, Urteil vom 24.6.2008 - 1 UE 2602/07 -, juris Rn. 34; Fürst, a. a. O., § 11 BeamtVG Rn. 42; Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: August 2013, Bd. 2, § 11 BeamtVG Rn. 71).

    Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes sind besondere Fachkenntnisse vielmehr erst dann, wenn sie entweder aufgrund von Laufbahn- oder Prüfungsvorschriften oder aber aus tatsächlichen Gründen für die Besetzung des Amtes gefordert wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1961 - BVerwG 2 C 29.60 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 1; Urteil vom 14.2.1963, a. a. O.; Urteil vom 5.12.1963, a. a. O.), wenn das Amt dem Beamten also ohne sie nicht übertragen und er deshalb nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.10.1984, a. a. O.; Groepper/Tegethoff, a. a. O., § 11 BeamtVG Rn. 67).

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabes kommt es demnach allein darauf an, ob dem Kläger im November 20 ... das Amt eines Studienrates mit der Fächerkombination Wirtschaft und Sport - und zwar, wie der Kläger zu Recht eingewandt hat, zum Einsatz auf einem Dienstposten mit einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Informatik und EDV inklusive des Aufbaus und der Betreuung eines neu einzurichtenden Schulnetzwerks - ohne seine oben genannten besonderen Kenntnisse nicht übertragen worden wäre und ob er damals nicht in den höheren Schuldienst eingestellt worden wäre, wenn nicht seine Verwendung auf dem Dienstposten mit dem genannten besonderen Tätigkeitsfeld vorgesehen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.2.1963, a. a. O.; Beschluss vom 3.10.1984, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111

    Beamtenversorgung; Fachhochschulprofessor (BesGr C 3) für Wirtschaftsinformatik

    Vielmehr bilden lediglich solche Fachkenntnisse die notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung des Amtes, wenn dieses dem Beamten ohne sie nicht übertragen oder er andernfalls nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (vgl. BVerwG, B.v. 3.10.1984 - 2 B 82/84 - juris; BayVGH, U.v. 27.6.2013 - 3B 12.883 - juris Rn. 19), was nach dem unter 1.2.2 Ausgeführten nicht der Fall ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 3 A 2121/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.10.1984 - 2 B 82.84 -, Buchholz 232.5 § 11 BeamtVG Nr. 2, S. 2; ebenso bereits Urteil vom 14.02.1963 - VI C 54.61 -, BVerwGE 15, 291 (294 f.) zu § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG a.F.; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 12.07.1993- 12 A 1544/90 -, NWVBl. 1994, 311 (312).
  • VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20

    Assistenzarzt; Ausbildung; Studium; Versorgungsbezüge; Vordienstzeit;

    Vielmehr bilden lediglich solche Fachkenntnisse die notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung des Amtes, wenn dieses dem Beamten ohne sie nicht übertragen oder er andernfalls nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.10.1984 - 2 B 82/84 - BayVGH, Beschluss vom 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111 - und Urteil vom 27.06.2013 - 3B 12.883 - jeweils juris).
  • OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 5/23

    Beamtenversorgungsrecht; ruhegehaltfähige Vordienstzeit; besondere

    Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes sind besondere Fachkenntnisse dann, wenn der Dienstposten dem Beamten ohne sie nicht übertragen und er deshalb nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1963 - VI C 54.61, BVerwGE 15, 291 ; Beschl. v. 03.10.1984 - 2 B 82/84, Buchholz 232.5 § 11 BeamtVG Nr. 2; Nds. OVG, Urt. v. 05.11.2013 - 5 LB 57/13, juris Rn. 30).
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